Sie verkaufen und montieren Wintergärten oder Terrassendächer? Wir übernehmen für Sie die komplette Bauantrags-Abwicklung im Hintergrund – bundesweit, zuverlässig und unter Ihrem Namen gegenüber Ihren Kunden.
16 Landesbauordnungen, unterschiedliche Freigrenzen für Terrassenüberdachungen und Wintergärten, dazu Abstandsflächen, Bebauungspläne und die Frage, wer überhaupt bauvorlageberechtigt einreichen darf: Der Bauantrag ist für viele Wintergarten- und Terrassendach-Betriebe der aufwändigste, am wenigsten planbare Teil des Auftrags. Wir kennen die Details aus unserem eigenen Tagesgeschäft und übernehmen genau diesen Teil für Sie.
So arbeiten wir mit Ihnen zusammen.
Sie geben uns einzelne Projekte, bei denen der Bauantrag ansteht – ideal, um den Service unverbindlich kennenzulernen.
Wir übernehmen standardmäßig alle genehmigungspflichtigen Vorgänge Ihres Betriebs – mit festen Ansprechpartnern und abgestimmten Abläufen.
Die Abwicklung läuft vollständig im Hintergrund unter Ihrem Namen – Ihre Kunden haben ausschließlich mit Ihnen zu tun.
Sie schicken uns die Eckdaten des Bauvorhabens Ihres Kunden.
Wir prüfen die Rechtslage im jeweiligen Bundesland und melden uns mit dem weiteren Vorgehen.
Wir erstellen die Bauvorlagen und geben sie an einen bauvorlageberechtigten Partner zur Prüfung und Unterschrift.
Wir reichen ein und begleiten die Kommunikation mit dem Bauamt bis zur Genehmigung.
Die rechtlichen Grundlagen – Freigrenzen je Bundesland, der Unterschied zwischen Terrassenüberdachung, Kalt- und Wohnwintergarten sowie häufige Fragen – finden Sie ausführlich auf unserer Hauptseite zum Bauantrags-Service.
Lassen Sie uns unverbindlich über Ihre Anforderungen sprechen – wir finden das passende Modell für Ihren Betrieb.
Partnerschaft anfragen 04958 939 66 09